Steuerbefreiung für Teamarbeit
Im Rahmen des „Tax-Shift“ wurde die Maßnahme zur Senkung der Lohnkosten im Bausektor ausgehandelt, und der beste Weg, dies zu erreichen, war eine teilweise Befreiung von der Berufssteuer.
Zu diesem Zweck wurde die Definition von „Teamarbeit“ wie folgt ergänzt:
Um von der Maßnahme profitieren zu können, müssen alle Mitarbeiter, die ein Team bilden, die oben genannten Grundbedingungen erfüllen. Erfüllt ein Mitarbeiter aus dem Team nicht die Bedingungen, sind alle seine Kollegen auch ausgeschlossen.
Die Maßnahme betrifft nicht nur den Bausektor im engeren Sinne (CP 124), sondern auch verwandte Sektoren (Elektriker, Installateure, Maler, Dekorateure, Schreiner, …).
Wie hoch ist der Prozentsatz der Befreiung?
Die Befreiung von der Quellensteuer besteht seit 2018 und der Prozentsatz hat sich schrittweise erhöht:
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